Gehaltslieferung

Gehaltslieferung
Tatbestand des Umsatzsteuerrechts, wenn eine  Lieferung sich nur auf den Gehalt des Gegenstandes bezieht und der Abnehmer dem Lieferer die Nebenerzeugnisse oder Abfälle, die bei der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehen, zurückgibt, z.B. auf den Fettgehalt der Milch bei Rückgabe der Magermilch, auf den Zuckergehalt der Rübe bei Rückgabe der Rübenschnitzel. Umsatzsteuerpflichtig sind nur die G., nicht die zurückgelieferten Bestandteile (§ 3 V UStG).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Lieferung — Tatbestandsmerkmal bei der ⇡ Umsatzsteuer. 1. Begriff: Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand, d.h. eine Leistung eines Unternehmers, durch die dieser (oder ein von ihm beauftragter Dritter) den Abnehmer oder eine von diesem… …   Lexikon der Economics

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